Hygiene & Kontaktregeln

Die nachfolgenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten für die nach der CoronaSchVO NRW in unserem Wellness-Massage-Betrieb: (Stand 07.05.21)

1. Die Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens unseres Wellness-Massage-Betriebes erheben wir unter Einholen des Einverständnisses unserer Kunden – nach § 2 a Absatz 1 der CoronaSchVO.
Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, verwehren wir im Rahmen unseres Hausrechtes den Zutritt. Dies gilt ebenfalls für Kunden, die ohne Mund-Nase-Schutz-Maske (im Folgenden: MNS-Maskeunseren Wellness-Massage-Betrieb betreten wollen.

2. Bei uns werden keine gesichtsnahen Dienstleistungen wie Massagen durchgeführt.

3. Unseren Kundinnen und Kunden, sowie dem Personal ( inkl. Geschäftsinhaberin) mit Symptomen (siehe unten) einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen nicht gestattet; Ausnahmen bei Personal und Geschäftsinhaberin sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kundinnen und Kunden sind in unserem Wellness-Massage-Betrieb nicht zulässig.
Um im Vorfeld diese Situation 
abzuklären, arbeiten wir ausschließlich nur nach telefonischer Terminvergabe. Somit verhindern wir, dass Kunden, die eventuell Symptome einer Infektion oder Erkältung haben, keinen Termin bei uns bekommen. Die Symptominformationen, die wir bei telefonischer Terminvergabe besprechen, finden unsere Kunden ebenfalls auf unserer offiziellen Homepage www.massagelounge-owl.de.

4. Unsere Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände gründlich waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mindestens „begrenzt viruzid“). Der Zutritt ist ausnahmslos nur mit einer MNS-Maske möglich.

5. Kundinnen und Kunden müssen in den Geschäftsräumen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen während der Dienstleistung
normale Bekleidung (mindestens Hose, T-Shirt oder Kittel) und eine MNS-Maske tragen; die MNS-Maske ist nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden zu wechseln. Generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Wiederverwendbare Mund- Nase-Bedeckungen müssen vor der nächsten Benutzung bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden.

6. In unseren Sanitärräumen, Pausenraum und Umkleideräumen stehen Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Die
Räume werden in kurzen Intervallen gereinigt, desinfiziert und gelüftet. Es gilt hier ebenso der Mindestabstand von 1,5m untereinander.

7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung
mehrerer Kunden.

8. Erfolgt die Behandlung an zwei gleichzeitig mit Personen besetzten Behandlungsplätzen ohne eine räumliche Trennung, muss der Abstand zwischen
den Arbeitsplätzen mindestens 2,5 m betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).

9. Die gleichzeitige Anwesenheit im Flurbereich von Kundinnen/Kunden ist bei uns im Wellness-Massage-Betrieb durch Terminvergabe bereits vermieden; Zwischen den Terminen werden ausreichend Zeitpuffer von 15 Minuten eingeplant. Das Personal bringt die Kunden direkt in die Massageräume. Somit ist gewährleistet, dass die Flurbereiche weitestgehend leer bleiben. Bei Bedarf sind jedoch die Mindestabstände von 1,5 m einzuhalten; der Zutritt ist so geregelt, dass mindestens je 10 qm Fläche im Geschäftsraum nicht mehr als 1 Kundin/Kunde anwesend ist.

10. Zeitschriftenauslagen sind in unserem Betrieb nicht zulässig. Eine Kundenbewirtung mit Getränken und Speisen findet nicht statt und ist strengstens untersagt. Spielecken etc. sind bis auf Weiteres unzulässig.

11. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Polster, Liegen und Ablagen werden nach jedem Gebrauch mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt und desinfiziert. Es erfolgt zudem eine der Besucherfrequenz angemessene regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Arbeitsflächen, Kontaktflächen, Türgriffe etc.. Bei der Behandlung entstandene Abfälle werden nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß entsorgt.

12. Alle Materialien und Arbeitsgeräte, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, werden von unserem Personal nach jeder Kundin bzw. jedem Kunden
ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert. Gebrauchte Textilien u. ä. werden mit jedem Kundenwechsel gleichfalls gewechselt und bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen.

13. Die Geschäftsräume werden mehrmals täglich ausreichend gelüftet. Die Abfälle werden von unserem Personal in kurzen Intervallen und ordnungsgemäß entsorgt.

14. Das Personal wird in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) schriftlich gegen Quittierung unterwiesen. Die Kundschaft wird durch Hinweisschilder am Haupteingang, im Hausflur, in den
Flurbereichen, Massage-Räumen und Sanitärräumen durch Aushänge und Hinweisschilder usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert. Ferner wird vor
dem Besuch der Kunden bei der Terminvereinbarung auf die Schutzmaßnahmen hingewiesen und auch auf unsere Homepage www.massagelounge-owl.de zur Durchsicht und Beachtung der Hygieneregeln hingewiesen.

Stand: 05.07.2020

Personen mit folgenden Symptomen ist der Zutritt zu unseren Räumen nicht gestattet.

Fieber, Husten, Schnupfen, Kurzatmigkeit / Atemnot, Halsschmerzen, Muskel- und Gelenkschmerzen, verstopfte Nase, Fehlen von Geruchs- und Geschmackssinn, Kopfschmerzen, Übelkeit/Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Konjunktivitis (Bindehautentzündung), Hautausschlag, Apathie, Somnolenz

Quelle: Robert Koch Institut, Stand Juli 2020

Geltende Hygieneregeln für Masseure und Massagestudios des Landes NRW:

Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW  (Quelle: Land NRW, Stand: Juli 2020)

Massage/Massagestudios

1. Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Gesichtsmassagen und ähnliche Behandlungen dürfen derzeit nicht ausgeführt werden. Ausschließlich medizinisch notwendige gesichtsnahe Behandlungen sind möglich.

2. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu den Geschäftsräumen zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich; Ausnahmen für Kunden sind nur bei zwingenden medizinischen Gründen und unter Beachtung besonderer zusätzlicher Schutzmaßnahmen zulässig.

3. Kunden und Kundinnen müssen sich nach Betreten des Massagestudios die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

4. Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Massagestudios bzw. der Geschäftsräume sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren.

5. Beschäftigte und Kundschaft müssen in den Geschäftsräumen – soweit keine medizinischen Gründe entgegenstehen – eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Die Beschäftigten müssen die Mund-Nase-Bedeckung grds. nach dem Abschluss einer Dienstleistung an einer Kundin/einem Kunden wechseln. Bei ausnahmsweise paralleler Kundenbetreuung und generell muss eine Maske bei Durchfeuchtung gewechselt werden, mind. aber alle 60 Minuten. Wiederverwendbare MundNase-Masken müssen vor der nächsten Benutzung bei mind. 60 Grad Celsius oder mit einem desinfizierenden Waschmittel bei 40 Grad Celsius gewaschen werden.

6. In Sanitärräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Sanitärräume sind in kurzen Intervallen (mind. zweimal täglich) zu reinigen.

7. Die Beschäftigten müssen vor jedem Kundenwechsel die Hände waschen oder desinfizieren. Das gilt auch während einer möglichen parallelen Betreuung mehrerer Kunden.

8. Für die Behandlung genutzte Textilien und ähnliches, sofern es sich nicht um Einmalartikel handelt, dürfen erst nach einer 60 Grad Celsius-Wäsche oder  einer Wäsche mit desinfizierendem Waschmittel bei 40 Grad Celsius erneut benutzt werden.

9. Der Abstand zwischen zwei gleichzeitig mit Kunden besetzten Arbeitsplätzen muss grds. mindestens 3 Meter betragen (gesicherter Mindestabstand 1,5 m zzgl. Bewegungsraum).

10. Die Bewegungsräume zur Einhaltung des 1,5 m – Abstandes sollen markiert oder abgesperrt werden.

11. Die gleichzeitige Anwesenheit von Kunden in Wartebereichen ist zu vermeiden; Mindestabstände von 1,5 m zwischen Kundinnen und Kunden sind einzuhalten. Durch Terminvereinbarung ist ein Rückstau von Kunden in Wartebereichen zu vermeiden.

12. Zeitschriftenauslagen, Bewirtung etc. für die Kundinnen und Kunden sind unzulässig.

13. Alle Kontaktflächen wie Stühle, Liegen und Ablagen sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten (mind. „begrenzt viruziden“) Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei der Behandlung entstandene Abfälle sind nach jeder Leistungserbringung ordnungsgemäß zu entfernen.

14. Alle Materialien und Arbeitsgeräte sind nach jedem Kunden bzw. jeder Kundin ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.

15. Die Geschäftsräume müssen ausreichend belüftet sein. Abfälle sind mind. zweimal täglich zu entsorgen.
Das Personal wird zu den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Kunden werden durch Hinweisschilder, Aushänge usw. über die einzuhaltenden Regeln informiert.